Rundschreiben
Mai 2025
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Sebastian Schneider
- 23. Mai 2025
Meldepflicht für Kassensysteme
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,
alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen bis spätestens 31.07.2025 bei Finanzamt angemeldet werden.
Neu angeschaffte Kassensysteme (ab dem 01.07.2025) müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Alle Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und zwischenzeitlich wieder außer Betrieb genommen wurden, müssen nicht gemeldet werden.
Sie haben nun 2 Möglichkeiten:
Dies ist ein kurzes Exzerpt aus unserem monatlichen Mandantenrundschreiben. Das vollständige Rundschreiben erhalten unsere Mandaten per Mail.

Sebastian Schneider

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Fax: +49 951 / 2 35 64

Schneider & Schneider
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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