Schneider & Schneider – Steuerberater Bamberg

Rundschreiben
Mai 2025

Meldepflicht für Kassensysteme

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen bis spätestens 31.07.2025 bei Finanzamt angemeldet werden.

Neu angeschaffte Kassensysteme (ab dem 01.07.2025) müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Alle Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und zwischenzeitlich wieder außer Betrieb genommen wurden, müssen nicht gemeldet werden.

Sie haben nun 2 Möglichkeiten:



Dies ist ein kurzes Exzerpt aus unserem monatlichen Mandantenrundschreiben. Das vollständige Rundschreiben erhalten unsere Mandaten per Mail. 

Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören – schreiben oder rufen Sie uns gerne an!

Tel.: +49 951 / 98 66 80
Fax: +49 951 / 2 35 64

Schneider & Schneider
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Hainstraße 22
96047 Bamberg